BFW-Präsident zu Baulandmobilisierung: Gesetz greift viel zu kurz

Berlin, 06.05.2021. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen fordert zusätzliche Anstrengungen für bezahlbares Wohnen. Nach Ansicht von BFW-Präsident Andreas Ibel wird das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz nicht dazu beitragen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. „Wenn das Gesetz jetzt den Bundestag passiert, muss die Arbeit eigentlich gleich wieder von vorn beginnen“, erklärte Ibel in Berlin.

 „Deutschland braucht Rahmenbedingungen für mehr Neubau. Dazu gehören mehr Bauland, schnellere Genehmigungsverfahren und auch über steuerliche Anreize müssen wir diskutieren“. Warum nicht die Mehrwertsteuer für sozialen Wohnungsbau für drei Jahre aussetzen?“, so Ibel. Kommunen müssen Flächen zur Verfügung stellen und so ihren Beitrag leisten. Das Baulandmobilisierungsgesetz enthalte dafür erste Ansatzpunkte.

„Leider hält das Baulandmobilisierungsgesetz insgesamt nicht das, was der Name verspricht. Es droht zum Bremsklotz für bezahlbares Wohnen zu werden, statt wirkungsvoll neues Bauland zu schaffen. Da helfen auch Baugebote und sektorale Bebauungspläne nichts. Die geplante Neuregelung beim Umwandlungsverbot trägt genauso wenig zur Baulandmobilisierung bei. Sie verhindert die für die Altersvorsorge notwendige Eigentumsbildung und hat in dem Gesetz nichts zu suchen“, machte Ibel deutlich.

„Es muss gelingen, das Wohnraumangebot in den Metropolen auszuweiten. Deutschland braucht einen Ruck, eine gemeinsame Kraftanstrengung, damit mehr gebaut wird. Das wird eine entscheidende Aufgabe für die künftige Bundesregierung. Deshalb brauchen wir in der neuen Legislaturperiode ein eigenständiges Bauministerium. Das Baulandmobilisierungsgesetz, das morgen im Bundestag verabschiedet werden soll, ist ein Baulandverhinderungsgesetz“, erklärte der BFW-Präsident.

 

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

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