„Verschlanken, digitalisieren, vertrauen: Mehr Sicherheit durch reformiertes Wohngeld!“

Berlin, 20. März 2020. „Einkommensverluste als Folge der Corona-Krise dürfen nicht dazu führen, dass Mieter die Wohnkosten nicht mehr aufbringen können. Deshalb sollten betroffene Mieter schneller und unbürokratisch Wohngeld erhalten. Das gilt auch für die Gewährung eines Lastenzuschusses für Selbstnutzer, die in finanzielle Not geraten sind.  Was wir jetzt brauchen, ist eine Reform des Wohngeld-Antrags unter dem Dreiklang „Verschlanken – digitalisieren – vertrauen“! So können wir ein Stück Sicherheit in unsicheren Zeiten schaffen“, sagte Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes, heute in Berlin.

 

Verschlanken und digitalisieren

 

„Hierzu braucht es keine neuen, sondern die Stärkung und Anpassung von bewährten, zielgenauen Instrumenten“, so Ibel weiter. Der BFW-Präsident verwies darauf, dass in der Vergangenheit nur ein kleiner Teil der Wohngeld-Berechtigten einen Antrag gestellt hat. „Vielen Menschen mit geringem Einkommen oder vorübergehenden Einkommensverlusten ist gar nicht bewusst, dass sie Anspruch auf einen Miet-Zuschuss haben. Das Wohngeld hatte schon immer ein Bekanntheitsproblem. Das muss jetzt mit großer Entschlossenheit beseitigt werden.  Zudem muss es jetzt darum gehen, die Zugangshürden zu senken. Der Antrag darf bei akutem Hilfsbedarf nicht zum langwierigen Behördenlauf ins Bürgeramt, sondern muss verschlankt und digitalisiert werden.“

 

„Vertrauen“ – erst zahlen, dann prüfen

 

Ibel weiter: „Was wir zudem brauchen, ist eine Umkehr der Beweislast beim Wohngeld-Antrag. Menschen, die Einkommensverluste erleiden, müssen rasch und unbürokratisch einen Vorschuss ausgezahlt bekommen. Die Vermögensprüfung kann dann in einem zweiten Schritt erfolgen!“

 

 

 

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

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