BFW zu Kündigungsmoratorium: „Kabinettsbeschluss zeugt von Augenmaß und Verantwortung!“

Berlin, 23. März 2020. „Der Kabinettsbeschluss zum Kündigungsmoratorium zeugt von Augenmaß und Verantwortung für Mieter und Vermieter. So können wir gemeinsam gewährleisten, dass kein Betroffener seine Wohnung verliert, aber auch die Vermieter nicht in Existenznöte geraten. Jetzt gilt „Miteinander“ statt „Gegeneinander!“ Das oberste Ziel der mittelständischen Immobilienunternehmen ist nun, gemeinsam mit betroffenen Mietern individuelle Lösungen bis zur Wirkung der staatlichen Hilfsmaßnahmen zu finden“, sagte Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, heute in Berlin.

 

Dabei verwies Ibel auf die Beschlüsse zum Kündigungsmoratorium, die das Bundeskabinett heute getroffen hat. So müssen Mieter und kleine Gewerbetreibende, die ihre Miete nicht bezahlen können, dem Vermieter nach heutigem Beschluss ihre Corona-bedingten Einkommensverluste glaubhaft machen. Zudem sollen sich die Betroffenen unverzüglich um die Gewährung der dafür vorhandenen, staatlichen Unterstützung wie das Wohngeld bemühen. Das Kündigungsmoratorium wird laut Gesetzentwurf zunächst auf drei Monate, statt der im ersten Entwurf genannten sechs Monat begrenzt.

 

„Auf der Grundlage der Kabinettsbeschlüsse können wir den betroffenen Mietern zielgenau zu helfen, ohne das wirtschaftliche Risiko allein auf den Vermieter zu übertragen und eine wirtschaftliche Kettenreaktion auszulösen. Auch den Mieter geben die Beschlüsse die notwendige Orientierung, wie und wo sie bei Einkommensausfällen, die sich auf die Mietzahlung auswirken, vorgehen müssen“, resümierte Ibel. „Der Kabinettsbeschluss bietet mit diesem ersten Schritt gute rechtliche Voraussetzungen für Mieter und Vermieter, die Krise zu schultern. Um die wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen müssen sich jetzt in enger Abstimmung die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen kümmern!“

 

 

 

 

 

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

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