BFW zur Wohngemeinnützigkeit: Falsches Instrument für aktuelle Herausforderungen!

Berlin, 13. März 2020. „Ein richtiges wohnungspolitisches Instrument zur falschen Zeit ist leider auch nur ein falsches. Damit werden wir die aktuellen Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht lösen können“, so Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, zum Gesetzentwurf „Neues Wohngemeinnützigkeitsgesetz – NwohnGG“ der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Grünen. Dieser wird heute im Bundestag diskutiert.

Der Gesetzentwurf hat sich die Schaffung von einer Million Sozialwohnungen mit dauerhaft gebundenen Mieten in den nächsten zehn Jahren zum Ziel gesetzt. Die Kosten des Förderprogramms werden auf drei Milliarden Euro pro Jahr beziffert. Die Wohngemeinnützigkeit, die 1990 aufgrund von Korruptionsskandalen und dem Bankrott der gemeinnützigen „Neuen Heimat“ abgeschafft wurde, hatte seine Hochzeit in den 1950er bis 1970er Jahren.

„Bei der damaligen, nachkriegsbedingten Wohnungsnot hatte die Wohngemeinnützigkeit durchaus ihre Berechtigung: Es gab kaum Investoren, aber Bauland im Überfluss und geringe Baukosten. Heute ist die Situation aber genau umgekehrt: Viele Investoren stehen einem immer größerem Baulandmangel und immer mehr Auflagen und Regulierungen im Planungs- und Baurecht gegenüber“, so Ibel und resümiert: „Die Wohngemeinnützigkeit ist deshalb das falsche Instrument für die aktuellen Herausforderungen!“

Ibel verweist zudem auf fehlende Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfes: So sollen sich gemeinnützige Wohnbauunternehmen auf Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmärkten – also stark nachgefragte Wohngebiete in Ballungszentren –  beschränken. Diese stark verdichteten Lagen weisen nur noch ein geringes bauliches Nachverdichtungspotential auf, das zudem weitaus höhere, komplexere und somit teurere Anforderungen an die Bebauung stellt. „Die Vorstellung, dass nicht gewinnorientierte Unternehmen in diesen Lagen Neubauwohnungen zu einem Mietpreis mindestens 10 Prozent unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete anbieten können, ist völlig illusorisch und praxisfern“, so Ibel.

Das Resumée des BFW-Präsidenten: „Soziale Verantwortung und Rendite stehen nicht in einem Widerspruch. Wir müssen die Probleme des heutigen Wohnungsmarktes aber an der Wurzel packen: Damit Bauen und somit auch Wohnen wieder bezahlbare wird, brauchen wir mehr bezahlbares Bauland und weniger bürokratischen Hürden! Zudem muss die BauGB-Novelle schnell in den Bundestag eingebracht werden. Das Gebot der Stunde muss jetzt sein, die Rahmenbedingungen für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum mit ganzer Kraft zu fördern!“

 

 

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

 

 

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