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ONLINESEMINAR: „Umsatzsteuer und öffentliche Auftraggeber: was Sie ab 2023 wissen müssen“
17. Dezember 2021 um 10:00 – 11:30
Umsatzsteuer und öffentliche Auftraggeber: was Sie ab 2023 wissen müssen
Die Einfügung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) zum 1. Januar 2016 führen zu einem vollständigen Paradigmenwechsel bei der Besteuerung der öffentlichen Hand. Nach neuem Recht unterfallen dem Grundsatz nach alle Umsätze der öffentlichen Hand, die auf privatrechtlicher Grundlage bestehen, der Umsatzbesteuerung. Nachdem fast alle Gemeinden durch Abgabe der Optionserklärung im Jahr 2016 den Übergangszeitraum bis Ende des Jahres 2020 hinausgeschoben haben, wurde die Übergangszeit wegen Corona zuletzt auf den 31. Dezember 2022 verlängert. Wenn öffentliche Auftraggeber ab 2023 vermehrt umsatzsteuerpflichtig werden, stellt sich die z.B. die Frage, ob künftig für Grundstückslieferungen eine Option oder Teiloption für die Umsatzsteuerpflicht in Frage kommt.
Inhalt:
- Umsätze von Bauträgern
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- Bauleistung vs. Grundstückslieferung
- Optionsmöglichkeit bei Grundstückslieferungen an Unternehmer
- Übergang der Steuerschuldnerschaft
- Vorsicht bei Betriebsvorrichtungen
- Vorsteuerabzug und Berichtigungspflichten
- Öffentliche Hand als Unternehmer
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- Bisherige Rechtslage
- Der neue § 2b UStG
- Schlüssel für Teiloption
- Typische Bauten
Referent: Thomas Lachera, Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Partner, BSKP Ludwigsburg
Die Online Seminare werden per “GoToMeeting” durchgeführt.
Zeit:
10:00 – 11:30 Uhr
Teilnahmeentgelt
Für BFW-Verbandsmitglieder: 39,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Für Nichtmitglieder: 59,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO
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