Alle Beiträge (2018)


Wohnungspolitik ohne Kompass: GroKo setzt auf schlingernden Regulierungskurs

„Der wohnungspolitische Kompass der großen Koalition ist verloren gegangen. Die Bundesregierung setzt weiter auf einen schlingernden Regulierungskurs, während die geplanten Förderanreize komplett an der Realität vorbeigehen“, kritisierte Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, heute in Berlin.

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Pläne zur Grundsteuerreform: „Wasser predigen und Wein trinken“

„Die Pläne zur Grundsteuerreform zeugen einmal mehr von den Widersprüchen im Regierungshandeln. Wenn die Politik zu Recht den Wohnkostenanstieg beklagt, darf sie die Mieter bei den Betriebskosten nicht zusätzlich belasten“, kommentierte BFW-Präsident Andreas Ibel die Reformmodelle zur Grundsteuer aus dem Bundesfinanzministerium.

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Quo vadis, Immobiliensteuern? Steuerforum des BFW gibt Perspektiven für 2019

In der Immobilienbranche herrscht insbesondere bei steuerrechtlichen Themen viel Klärungsbedarf. Das zeigt nicht zuletzt die lange Tradition des Berliner Steuerforums, das der BFW vor über dreißig Jahren etabliert hat. Beim gestrigen Steuerforum im Berliner Unternehmenssitz von MAZARS standen vor allem die Reformen zur Grunderwerbsteuer und Grundsteuer im Fokus der Präsentationen und Diskussionen von rund sechzig Gästen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung.

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BFW-Hilfsprojekt in Vietnam: Neues Zuhause für bedürftige Familien

„Hilfe zur Selbsthilfe“: Das war das Motto des BFW, der sich vom 3. bis 9. November am sogenannten „Big Build“ der internationalen Hilfsorganisation Habitat for Humanity im vietnamesischen Mekong Delta beteiligte. Gemeinsam mit den Einheimischen und Teilnehmern aus aller Welt haben zwanzig Immobilienprofis aus BFW-Mitgliedsunternehmen dort in einer Woche Eigenheime für bedürftige Familien gebaut.

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Stellungnahme und Anhörung zur Sonder-AfA

Am 19. November war BFW-Präsident Andreas Ibel als Fachexperte zu einer Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages eingeladen, um mit den Abgeordnetendem über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (19/4949, 19/5417) zu diskutieren. Zum Gesetzentwurf hat der BFW Bundesverband eine Stellungnahme veröffentlicht, die anbei zum Download bereitsteht.

BFW-Stellungnahme zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubau pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen

 


Analyse der Baugenehmigungszahlen: Warum ein Ende der Wohnungsknappheit nicht absehbar ist

„Trotz steigender Baugenehmigungszahlen ist ein Ende der Wohnungsknappheit nicht absehbar. Mehrere Indikatoren lassen zudem befürchten, dass der Anstieg nur von kurzer Dauer sein könnte. Mit kosmetischen Korrekturen kann die GroKo hier keine Trendwende herbeiführen“, kommentierte BFW-Präsident Andreas Ibel die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baugenehmigungszahlen von Januar bis September 2018.

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BFW im Finanzausschuss: GroKo baut Luftschlösser, aber keinen bezahlbaren Wohnraum

„Mit den geplanten Fördergrenzen für die Sonderabschreibung baut die Bundesregierung Luftschlösser, aber keinen bezahlbaren Wohnraum in Ballungsgebieten. Das ist mit der geplanten Baukostenobergrenze von 3.000 EUR/qm schlichtweg nicht möglich“, kritisiert BFW-Präsident Andreas Ibel, vor der heutigen Sitzung im Finanzausschuss des Bundestages. Hier ist Ibel als Fachexperte eingeladen, um mit den Abgeordneten den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sonderabschreibung zu diskutieren.

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Mietrechtsanpassungsgesetz in der Anhörung

Mietrechtsanpassungsgesetz in der Anhörung

Nach der ersten Lesung im Bundestag fand am 07.11.2018 die Anhörung zum Mietrechtsanpassungsgesetz im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Als Sachverständiger nahm unter anderem auch der BFW teil. BFW- Bundesgeschäftsführer Christian Bruch machte in der Anhörung noch einmal deutlich, dass es sich bei dem Gesetzentwurf weiterhin um rein soziale Symbolpolitik zu Lasten unternehmerischer Leistung und Risikobereitschaft handelt. Die Mietpreisbegrenzung werde das tatsächlich verfügbare Wohnraumangebot für untere Einkommensgruppen nicht vergrößern, sondern nur für die oberen Einkommen günstig halten. Aus Sicht des BFW entstünden die Probleme bei der Anwendung der Mietpreisbremse nicht aufgrund des Fehlverhaltens der Vertragsparteien, sondern, weil die ortsübliche Vergleichsmiete überwiegend nicht rechtssicher festzustellen sei. Aus Sicht der mittelständischen Immobilienwirtschaft  besteht weiterhin erheblicher Nachbesserungsbedarf.

Die Stellungnahme des BFW zum MietAnpG unter 181107_BFW_Stellungnahme_MietAnpG_Anhörung_final.pdf pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen