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28. Mitteldeutscher Immobilientag
Innovationstag
27. Mitteldeutscher Immobilientag -innovativ 2021-
Ein Blick zurück: Der BFW-Deutsche Immobilien Kongress im Film
Rund 400 Gäste, eine Top-Location und ein hochklassiges Programm: Der Deutsche Immobilien Kongress 2019 des BFW Bundesverbandes hat die Erwartungen noch übertroffen. Werfen Sie mit uns, den Teilnehmern und unseren Gästen einen Blick zurück auf unsere Jahresveranstaltung im Berliner AXICA!
Grundsteuer aktuell: Eckpunktepapier zur Grundsteuerreform in der Kritik
Am 1. Februar 2019 haben sich die Finanzminister auf die Eckpunkte eines Kompromissmodells zur Grundsteuerreform verständigt. Dieses sieht weitere Pauschalierungen eines wertabhängigen Modells in Bezug auf die zugrunde zu legenden Mieten (durchschnittliche Nettokaltmiete aus dem Mikrozensus statt tatsächlich vereinbarter Miete) und auf die Bodenrichtwerte (größere Bodenrichtwertzonen bzw. Ortsdurchschnittswert) vor.
Durchschnittliche Nettokaltmieten, Baujahr und Bodenrichtwerte sollen also danach zu einer Berechnung der jeweiligen Einheitswerte zusammengeführt werden. Kommunen sollen die Option erhalten, eine Grundsteuer C auf unbebaute baureife Grundstücke zu erheben.
Das Kompromissmodell zur Grundsteuerreform wird vom BFW aus nachfolgenden Gründen abgelehnt:
https://www.bfw-bund.de/handlungsfelder/steuern/grundsteuer/
Die Prämissen des BFW unter
https://www.bfw-bund.de/wp-ontent/uploads/2019/02/181004_Positionspapier_Grundsteuerreform.pdf
Mietrecht aktuell: BFW-Bewertung zur Evaluation der Mietpreisbremse
Das DIW hat im Auftrag des BMJV die Mietpreisbremse evaluiert und die Ergebnisse am 24.01.2019 vorgelegt. Aus den ideologisch geprägten Ergebnissen dieser Metastudie leitet das BMJV politische Optionen zur zeitlichen und räumlichen Ausdehnung der Mietpreisbremse ab. Demgegenüber kritisiert der BFW, dass in der Studie nicht die Ergebnisse von Maßnahmen der Länder zur Erhöhung des Wohnungsangebots untersucht worden, die nach der gesetzlichen Zielsetzung mit der regional und zeitlich begrenzten Mietpreisbremse hätten gekoppelt werden müssen. Die Untersuchung ist daher bereits in der Grundkonzeption unvollständig. Die Kausalität zwischen Mietpreisbremse und Verlangsamung des Mietanstiegs wird nicht nachgewiesen, so dass aus den Ergebnissen der Untersuchung auch keine Option zur zeitlichen und räumlichen Ausdehnung der Mietpreisbremse abgeleitet werden kann. Mehr unter 190201__Arbeitspapier_DIW_Gutachten _ Mietpreisbremse
Quo vadis, Immobiliensteuern? Steuerforum des BFW gibt Perspektiven für 2019
In der Immobilienbranche herrscht insbesondere bei steuerrechtlichen Themen viel Klärungsbedarf. Das zeigt nicht zuletzt die lange Tradition des Berliner Steuerforums, das der BFW vor über dreißig Jahren etabliert hat. Beim gestrigen Steuerforum im Berliner Unternehmenssitz von MAZARS standen vor allem die Reformen zur Grunderwerbsteuer und Grundsteuer im Fokus der Präsentationen und Diskussionen von rund sechzig Gästen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung.
mehrStellungnahme und Anhörung zur Sonder-AfA
Am 19. November war BFW-Präsident Andreas Ibel als Fachexperte zu einer Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages eingeladen, um mit den Abgeordnetendem über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (19/4949, 19/5417) zu diskutieren. Zum Gesetzentwurf hat der BFW Bundesverband eine Stellungnahme veröffentlicht, die anbei zum Download bereitsteht.
BFW-Stellungnahme zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubau – Datei ansehen — Datei herunterladen
Mietrechtsanpassungsgesetz in der Anhörung
Mietrechtsanpassungsgesetz in der Anhörung
Nach der ersten Lesung im Bundestag fand am 07.11.2018 die Anhörung zum Mietrechtsanpassungsgesetz im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Als Sachverständiger nahm unter anderem auch der BFW teil. BFW- Bundesgeschäftsführer Christian Bruch machte in der Anhörung noch einmal deutlich, dass es sich bei dem Gesetzentwurf weiterhin um rein soziale Symbolpolitik zu Lasten unternehmerischer Leistung und Risikobereitschaft handelt. Die Mietpreisbegrenzung werde das tatsächlich verfügbare Wohnraumangebot für untere Einkommensgruppen nicht vergrößern, sondern nur für die oberen Einkommen günstig halten. Aus Sicht des BFW entstünden die Probleme bei der Anwendung der Mietpreisbremse nicht aufgrund des Fehlverhaltens der Vertragsparteien, sondern, weil die ortsübliche Vergleichsmiete überwiegend nicht rechtssicher festzustellen sei. Aus Sicht der mittelständischen Immobilienwirtschaft besteht weiterhin erheblicher Nachbesserungsbedarf.
Die Stellungnahme des BFW zum MietAnpG unter 181107_BFW_Stellungnahme_MietAnpG_Anhörung_final.pdf – Datei ansehen — Datei herunterladen