Baurecht

Öffentliches Baurecht: Harmonisierung des Bauordnungsrechts und Bauplanungsrechtsnovelle

Die Bundesregierung hat angekündigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf möglichst einheitliche Bauordnungen zu dringen. Eine weitgehende Harmonisierung der Landesbauordnungen sei eine sinnvolle Maßnahme, vor allem im Hinblick auf das bezahlbare Bauen und Wohnen sowie die Planungs- und Baupraxis, schreibt sie in der Antwort (19/5289) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Dabei verweist die Bundesregierung auf eine Ankündigung der Bauministerkonferenz, für ein einfaches, handhabbares und verständliches Bauordnungsrecht zu sorgen und bekräftigt, die Länder bei dieser Aufgabe unterstützend zu begleiten.

Auf Basis der Ergebnisse der Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ soll zudem ein Gesetzentwurf für eine Novellierung des Bauplanungsrechts vorgelegt werden – auf diesem Weg will die Bundesregierung Bauprozesse zusätzlich beschleunigen. Ergebnisse würden vor der Sommerpause 2019 erwartet, heißt es in der Antwort.

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Bauausschuss im Bundstag diskutiert Beschleunigung am Bau

Der Bauausschuss hat sich auf Initiative der FDP-Fraktion mit Wegen hin zu schnellerem Bauen beschäftigt. Einen Antrag der Fraktion vom 19.04.2018 zur Entbürokratisierung und einem Eindämmen der Kostenexplosion lehnte der Ausschuss im Anschluss ab; die FDP- und die AfD-Fraktion stimmten am Mittwoch, den 27.06.2018 dafür, die anderen Fraktionen dagegen. Bei der Bürokratie im Bauwesen könne man sofort ansetzen, begründete ein Vertreter der FDP-Fraktion den Impuls. Die Abgeordneten fordern einen Baukosten-TÜV, mit dem die Folgen von Maßnahmen überprüft werden, keine schärferen Energie-Verordnungen für Gebäude und eine Musterbauordnung, die bundesweit gilt (im Gegensatz zu den aktuell vonLand zu Land abweichenden Vorgaben). Die Unionsfraktion begrüßte den Vorstoß im Kern, verwieseallerdings auf bereits angestoßene Maßnahmen. Außerdem komme der ländliche Raum mit seinen speziellen Anforderungen reichlich kurz in dem Antrag, sagte ein Vertreter. Eine SPD-Abgeordnete erklärte, dass das Abschaffen von Normen und Standards auf den erbitterten Widerstand von Lobbyisten stoßen würde. Fraglich sei auch, wie die FDP eine einheitliche Musterbauordnung erreichen wolle – es sei schwer vorstellbar, dass die Länder ohne Weiteres von ihren speziellen Regelungen Abstand nehmen würden. Auf Oppositionsseite sah eine Abgeordnete der Fraktion Die Linke die Ursachen im schleppenden Bauprozess eher in der Spekulation mit Grundstücken begründet und in den steigenden Baukosten. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hieß es, Normen seien nicht unbedingt schlecht. Sie führten zu Wettbewerb und Innovation. Auch diese Fraktion begrüßt es, derzeitige Energie-Regeln für Gebäude zu überdenken; ein Dämmwahn helfe nicht, Ziel müsse sein, besser zu bauen. Die AfD-Fraktion schließlich kündigte an, dem Antrag zuzustimmen. Nach Meinung der Abgeordneten regeln Angebot und Nachfrage das Tempo am Bau, und zwar mit so wenig Vorschriften wie möglich (hib 27.06.2018).

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Sozialer Wohnungsbau: BFW-Stellungnahme zur Änderung des Grundgesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen hat in  Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt. Durch Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d GG soll dem Bund u.a. die Möglichkeit gegeben werden, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren.

Die Stellungnahme des BFW vom 24.04.2018 unter 180424_BFW_Stellungnahme_GGÄnderung_Sozialer Wohnungsbau

 


Normung aktuell: Deutsche Normungsroadmap Bauen und Gebäude

Das DIN erarbeitet derzeit die „Deutsche Normungsroadmap Bauen und Gebäude“, eine Art Handlungsrahmen für die Normungsarbeit im DIN. Der BFW hat am 13.07.2017 als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft  an der Anhörung im DIN teilgenommen. Die BFW- Stellungnahme, die sich nunmehr auch in Textbestandteilen und Kommentaren des aktualisierten Entwurfs der Normungsroadmap wiederfindet, erhalten Sie unter 170607_Normungsroadmap_Bauen_und_Gebäude_Kommentartabelle_BFW.doc.pdf pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen .

Die finale Fassung der Normungsroadmap soll im November 2017 durch das DIN beschlossen werden.

Hintergrund: Ziel der Normung ist es, unter Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen eine möglichst gute, einfache und kostengünstige Lösung für die Baupraxis zu finden. Demgegenüber haben sich jedoch aufgrund der derzeit unzureichenden gesamtwirtschaftlichen Folgenbetrachtung in den  Normungsverfahren und aufgrund der Dominanz von Interessenvertretern und der Wissenschaft  Komfortansprüche entwickelt, die sich auch in überhöhten Anforderungen des Bauordnungsrechtes widerspiegeln. Die Folgen daraus sind über 3.300 Baunormen (DIN, EN, ISO), ca. 1.500 Richtlinien, mehr als 500 Merkblätter, Arbeitshilfen u. ä. sowie eine Vielzahl produktspezifischer Einzelregelungen, wie zum Beispiel ca. 7.000 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Produktdatenblätter. Hieraus ergeben sich zusätzlich erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken.

Hauptkritikpunkte des BFW sind…

  • unzureichende Transparenz in den Normungsprozessen,
  • immer kürzere Überarbeitungszyklen,
  • hohe Komplexität und Verwissenschaftlichung der Normen und
  • unzureichende Nachvollziehbarkeit der Regeln für die Baupraxis.

Forderungen des BFW:

  • Praxiskonformität ist sicherzustellen. Gute, einfache und kostengünstige Standards für die Baupraxis sind hierbei der Maßstab.
  • Wirtschaftliche und soziale Auswirkung von Normung sind in einer Folgenbetrachtung vorab zu prüfen.
  • Auswirkungen auf die Baukosten und die Investitionstätigkeit der Immobilienwirtschaft sind angemessen zu berücksichtigen.
  • Sicherheitsniveaus müssen auf die Gefahrenabwehr beschränkt werden.
  • Anwender der Normen sind im Normungsprozess angemessen zu beteiligen.

Tarifrecht aktuell: Neuer Vergütungstarifvertrag für die Immobilienwirtschaft

Die Tarifvertragsparteien haben für die Zeit ab 01.07.2017 folgendes Tarifergebnis vereinbart:

  • Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 1.07.2017 bis 30.06.2019.
  • Die Löhne und Gehälter (nicht die Auszubildendenvergütungen) werden ab dem 1.07.2017 um 2,4 % (aufgerundet auf volle € 5,00) bei den Lohn- und Gehaltsgruppen I, II und III, erstes Berufsjahr (nur Gehälter) um mindestens € 65,00 angehoben.
  • Die Löhne und Gehälter (nicht die Auszubildendenvergütungen) werden ab dem 1.07.2018 um weitere 2,2 % (aufgerundet auf volle € 5,00) angehoben.
  • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 1.07.2017 um € 40,00 und ab dem 1.07.2018 um weitere € 30,00 angehoben.

Die Vergütungstabellen stellen wir Mitgliedern des BFW auf Anfrage zur Verfügung.


Bauplanungsrechtsnovelle in Kraft getreten

Die Bauplanungsrechtsnovelle und die Änderungen der TA Lärm wurden am 12. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1057) verkündet und sind am 13.05.2017 in Kraft getreten. Die Änderungen sind grundsätzlich für alle ab Inkrafttreten eingeleiteten B-Planverfahren wirksam. Daneben gilt das  neue Recht auch für bereits eingeleitete B-Planverfahren, soweit bei Inkrafttreten der Änderung noch nicht mit einzelnen Verfahrensschritten begonnen worden ist oder wenn bis einschließlich 15.05.2017 lediglich die frühzeitige Beteiligung der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4  Abs. 1 Satz1 BauGB eingeleitet worden ist (§§ 245c  Abs. 1, 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Weitere Einzelheiten können Sie der Mitglieder-Information vom 4. April entnehmen.