Entscheidung zum zweiten Rettungsweg und Brandschutz in Dresden

Für das in diesem Jahr in der Landeshauptstadt Dresden diskutierte Problem, wie der zweite Rettungsweg im mehrgeschossigen Wohnungsbau gewährleistet werden kann, gibt es eine Lösung. Die Stadt Dresden wird bei künftigen  Baugenehmigungen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Forderung nach einer Fluchttreppe verzichten.

Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne) hat in einer Sitzung  der „Stadtgestalter Dresden“ (einem Arbeitskreis des BFW Landesverband Mitteldeutschland) im September 2017 bestätigt, dass sich die Landeshauptstadt Dresden an den vom 21. Juni 2017 umgesetzten Anwendungserlass des Sächsischen Staatsministerium des Inneren halten wird.  Darin heißt es, dass der zweite Rettungsweg von der befahrbaren öffentlichen Straßenfläche als gesichert zu betrachten ist, wenn das Grundstück in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder das Grundstück eine befahrbare, rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche hat. Zugleich darf die örtliche Brandschutzbehörde keine gegenteilige Stellungnahme oder Auskunft erteilt haben.

Mit dem Anwendungserlass hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen Rechtsklarheit geschaffen, an die sich nun auch das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden hält. Das ist ein großer Erfolg für unseren Branchenverband. Damit sei wieder eine Anspruchsgrundlage für eine generelle Baugenehmigungspraxis für den Neubau in Dresden geschaffen worden.  In den vergangenen Monaten waren die Baugenehmigungen durch die Dresdner Bauaufsicht nur nach einer intensiven Einzelfallprüfung erheblich zeitverzögert erteilt worden.

Dem Anwendungserlass des Innenministeriums waren viele Konsultationen und Beratungen gemeinsam mit hochrangigen Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft  und Arbeit, der Architektenkammer Sachsen, dem Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften und dem BFW Landesverband Mitteldeutschland vorangegangen. Der BFW Landesverband hatte Anfang des Jahres 2017 zudem ein umfangreiches Rechtsgutachten zum Thema Brandschutz erstellen lassen.  Dieses bewies, dass Dresdens Baubürgermeister Schmidt-Lamontain keine rechtliche Grundlage für die angewendete Baugenehmigungspraxis hatte und der gesetzlich bestehende Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung rechtswidrig verwehrt war. Dieser Rechtsansicht  ist die Rechtsaufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen gefolgt.

Das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden hält sich „selbstverständlich“ an den Anwendungserlass des Innenministeriums, will  das Thema aber weiterhin auch auf Bundesebene über den sächsischen Städte- und Gemeindetag weiter diskutieren, denn für Dresdens Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain gibt es hier eine gesetzliche Regelungslücke zugunsten zukünftiger Stadtentwicklung und Stadtplanung. Nach seiner Auffassung ist die nun wieder praktizierte Genehmigungspraxis über die Anleiterbarkeit der Feuerwehr im öffentlichen Straßenbereich ein faktisches Hindernis für städtebauliche Erfordernisse wie die bauliche Veränderung von Straßen, das Setzen von Bäumen, das Bauen von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs etc.

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