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Wohngeldreform: Stellungnahme des BFW / Anhörung am 28.02.2019

Der BFW hat als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft eine Stellungnahme zur Reform des Wohngeldes (WoGStärkG) abgegeben. Der BFW wird auch an der Anhörung am 28.02.2019 teilnehmen. Die gesetzlichen Änderungen sollen zum 01.01.2020 in Kraft treten.

Kurzbewertung:  Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes werden Haushalte mit niedrigem Einkommen stärker als bisher entlastet. Dies ist positiv, weil das Leistungsniveau seit der letzten gesetzlichen Anpassung und die Reichweite des Wohngeldes nicht mehr ausreicht, um die wohnungspolitischen und sozialen Zielstellungen des Wohngeldes zu erreichen.

Neben der Heizkosten- und Klimakomponente fehlt jedoch die jährliche Dynamisierung des Wohngeldes, obwohl absehbar ist, dass die Wohnkosten und die Verbraucherpreise auch in Zukunft deutlich steigen werden.

Hierdurch nimmt die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes wie bereits in der Vergangenheit schrittweise bis zur nächsten gesetzlichen Überprüfung und Anpassung weiter ab. Einkommensanstiege, die nur die Verbraucherpreisentwicklung ausgleichen, führen dann weiterhin zu einer Reduktion oder dem Verlust des Wohngeldanspruchs. Dies widerspricht der gesetzlichen Zielsetzung und ist im Ergebnis unsozial, weil für viele Haushalte eine Unterstützung bei den Wohnkosten durch Wohngeld (gegebenenfalls in Kombination mit dem Kinderzuschlag) dann nicht mehr ausreicht, um ihren Lebensunterhalt mit eigenem Einkommen decken zu können. Obwohl sozialpolitisch nicht erwünscht, wechseln dann sehenden Auges wieder Jahr für Jahr Haushalte vom vorrangigen Leistungssystem Wohngeld in nachrangige Systeme der Grundsicherung. Dies darf so nicht bleiben. Die BFW-Stellungnahme unter 190208_Stellungnahme_Wohngeld_BFW


Grundsteuer aktuell: Eckpunktepapier zur Grundsteuerreform in der Kritik

Am 1. Februar 2019 haben sich die Finanzminister auf die Eckpunkte eines Kompromissmodells zur Grundsteuerreform verständigt. Dieses sieht weitere Pauschalierungen eines wertabhängigen Modells in Bezug auf die zugrunde zu legenden Mieten (durchschnittliche Nettokaltmiete aus dem Mikrozensus statt tatsächlich vereinbarter Miete) und auf die Bodenrichtwerte (größere Bodenrichtwertzonen bzw. Ortsdurchschnittswert) vor.

Durchschnittliche Nettokaltmieten, Baujahr und Bodenrichtwerte sollen also danach zu einer Berechnung der jeweiligen Einheitswerte zusammengeführt werden. Kommunen sollen die Option erhalten, eine Grundsteuer C auf unbebaute baureife Grundstücke zu erheben.

Das Kompromissmodell zur Grundsteuerreform wird vom BFW aus nachfolgenden Gründen abgelehnt:

https://www.bfw-bund.de/handlungsfelder/steuern/grundsteuer/

Die Prämissen des BFW unter

https://www.bfw-bund.de/wp-ontent/uploads/2019/02/181004_Positionspapier_Grundsteuerreform.pdf


Mietrecht aktuell: BFW-Bewertung zur Evaluation der Mietpreisbremse

Das DIW hat im Auftrag des BMJV die Mietpreisbremse evaluiert und die Ergebnisse am 24.01.2019 vorgelegt. Aus den ideologisch geprägten Ergebnissen dieser Metastudie leitet das BMJV politische Optionen zur zeitlichen und räumlichen Ausdehnung der Mietpreisbremse ab. Demgegenüber kritisiert der BFW, dass in der Studie nicht die Ergebnisse von Maßnahmen der Länder zur Erhöhung des Wohnungsangebots untersucht worden, die nach der gesetzlichen Zielsetzung mit der regional und zeitlich begrenzten Mietpreisbremse hätten gekoppelt werden müssen. Die Untersuchung ist daher bereits in der Grundkonzeption unvollständig. Die Kausalität zwischen Mietpreisbremse und Verlangsamung des Mietanstiegs wird nicht nachgewiesen, so dass aus den Ergebnissen der Untersuchung auch keine Option zur zeitlichen und räumlichen Ausdehnung der Mietpreisbremse abgeleitet werden kann. Mehr unter 190201__Arbeitspapier_DIW_Gutachten _ Mietpreisbremse



BFW: Verlängerung der Mietpreisbremse ist falscher Ansatz

„Die Mietpreisbremse bestand ursprünglich aus zwei Komponenten: Der Begrenzung der Mieten und den Maßnahmen für beschleunigten Neubau. Eine Evaluation dieser Fördermaßnahmen sucht man im Gutachten vergeblich. Eine lückenhafte Analyse darf aber nicht die Grundlage für gesetzliche Vorhaben zur Mietpreisbremse sein, “ kritisierte BFW-Präsident Andreas Ibel heute in Berlin.

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BFW-Stellungnahme Grundsteuerreform

Anlässlich des am 14. Januar 2019 stattgefundenen Bund-Länder-Spitzentreffens zur Reform der Grundsteuer hat der BFW eine Stellungnahme veröffentlicht und sich gegen das vom BMF bisher favorisierte Mietmodell ausgesprochen.

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Aus Sicht des BFW muss eine Grundsteuerreform…

  • Grundsteuer als Äquivalent für Infrastrukturleistungen definieren,
  • den Umfang der Grundstücksnutzung adäquat berücksichtigen,
  • unnötige Bürokratie vermeiden,
  • das kommunale Hebesatzrecht beschränken,
  • Risiken durch Grundsteuer C vermeiden,
  • aufkommensneutral erfolgen, d. h., das Gesamtvolumen darf nicht steigen,
  • Mieterhöhungen im vermieteten Bestand und eine Mehrbelastung von Immobilieneigentümern vermeiden.

BFW-Analyse zur Grundsteuer-Reform: Scholz-Modell löst kein einziges Versprechen ein

„Bei den Plänen von Bundesfinanzminister Scholz für ein mietenbasiertes Grundsteuer-Modell gibt es fast nur Verlierer. Die Versprechen einer aufkommensneutralen und transparenten Reform werden nicht eingelöst. Dabei muss auch bei der Grundsteuer gelten: Alles Richtungsweisende ist einfach!“ sagte BFW-Präsident Andreas Ibel im Vorfeld des heutigen Treffens des Bundesfinanzministers und der Länderfinanzministern.

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BFW-Vorstand Salewski wird Mitglied im DIN-Präsidium

Dirk Salewski, Vorstand des BFW Bundesverbandes und des BFW-Landesverbandes NRW, wurde am 1. Januar 2019 in das Präsidium des Deutschen Instituts für Normung (DIN) in Berlin berufen. Ein großer Erfolg für die Immobilienwirtschaft: Mit Salewski sind Bauträger und Investoren erstmals mit eigenem Sitz im Präsidium der Normungsorganisation vertreten.

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