Soweit der Leistungsnehmer Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss gem. § 361 a BGB zu widerrufen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Leistungsnehmer den Wertersatz leisten.
Für Veranstaltungen gilt: Wenn der Vertragsabschluss weniger als zwei Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung erfolgt, hat der Leistungsnehmer die Möglichkeit, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, bis spätestens zum Beginn der Veranstaltung ausdrücklich auf die Geltendmachung des Widerrufsrechtes zu verzichten. Ist dem Leistungsgeber die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Leistungsgeber können nicht geltend gemacht werden. Stornierungen, die nicht mindestens 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich eingehen, verpflichten zur Zahlung der Gebühren zu 100 %, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt.
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