ONLINESEMINAR: Der „Bau-Turbo“ in der behördlichen Praxis am Beispiel Dresdens – Chancen und Grenzen
23. Februar um 10:00 – 12:00
Hinter dem bereits viel zitierten Schlagwort „Bau-Turbo“ verbirgt sich das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, welches am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist.
Als Kernstück – neben Änderungen in § 31 und § 34 BauGB – ist die neu eingefügte sog. „Experimentier-Klausel“ in § 246e BauGB anzusehen. Zur Schaffung von Wohnraum erlaubt es die Vorschrift ihrem Absatz 1 nach, mit Zustimmung der Gemeinde von den Vorschriften des Baugesetzbuchs – also grundsätzlich zunächst allen Vorschriften des Baugesetzbuchs – oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Normen abzuweichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt gemäß § 246e Abs. 3 BauGB sogar für bestimmte Vorhaben im Außenbereich. Die Vorschrift adressiert aber zunächst die Gemeinden, die den zentralen Schlüssel zur Umsetzung in die Hand bekommen.
Das Seminar soll einerseits einen konkreten Überblick über die Abweichungs- und Beschleunigungsmöglichkeiten der Neuregelungen im BauGB geben. Andererseits soll aber auch deren notwendige Verzahnung mit der gemeindlichen Ebene am Beispiel Dresdens dargestellt werden. Die Landeshauptstadt dient dabei vor allem als Exempel, weil sie eine der ersten Kommunen ist, die konkrete Leitlinien zum Umgang mit dem „Bau-Turbo“ vorgeben wird. In einer bereits dezidiert ausgearbeiteten Vorlage für einen Grundsatzbeschluss des Stadtrats wird sie die Zuständigkeit und die wesentlichen Bedingungen für die Erteilung ihrer o.g. Zustimmung bestimmen. Im Seminar werden Mechanismus und Wirkungsweise – auch mit Bezug zu künftigen Fällen in anderen Gemeinden – vorgestellt und aus baurechtlicher und verfahrenspraktischer Perspektive bewertet.
Foto: DIE BILDERMANUFAKTUR
Referent: Rechtsanwalt Joachim Kloos ist Partner der Kanzlei PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Lehrbeauftragter an der TU Dresden sowie der HTW Dresden. Er studierte in Dresden Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat, welches er u.a. bei verschiedenen sächsischen Staatsministerien sowie beim Auswärtigen Amt absolvierte, und einer Tätigkeit als Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der TU Dresden im Öffentlichen Recht, ist er seit 2004 als Rechtsanwalt tätig. Dabei liegt sein Schwerpunkt von Beginn an im Verfassungs- und Verwaltungsrecht, wobei das öffentliche Baurecht sowie die Nebengebiete wie Umwelt- und Denkmalrecht einen wesentlichen Teil seiner praktischen Arbeit ausmacht. Rechtsanwalt Kloos vertritt neben Kommunen überwiegend privatwirtschaftliche Akteure – Investoren, Bauträger, Projektentwickler und Planer gegenüber Behörden, aber auch im Immobilienrecht und bei Vorhabens- bzw. Projektveräußerungen sowie beim Erwerb. Räumliche Tätigkeitsschwerpunkte bilden neben dem mitteldeutschen Raum Hamburg und Schleswig-Holstein.
Für BFW-Mitglieder: 104,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für Nichtmitglieder: 149,00 € zzgl. 19% MwSt.
Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO.
