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ONLINESEMINAR: CO2 – Kostenaufteilungsgesetz

4. Februar um 9:00 13:00

 

Das Co2KostAufG regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter mit dem Ziel, die CO2-Kosten verursachergerecht aufzuteilen. Das CO2KostAufG soll Sanierungsanreize für Heizungsmodernisierungen schaffen und eine Dekarbonisierung der Gebäudesektors erreichen. Das Seminar hat folgenden Inhalt.

  1. Anwendungsbereich des Gesetzes
  2.  neue Abrechnungsinformationen durch den Versorger
  3.  Berechnung des spezifischen C02-Ausstoßes des Gebäudes
  4.  Anwendung der Tabelle/ Ermittlung der einschlägigen Verteilungsquote
  5.  notwendige Darstellung der Aufteilung in der Abrechnung – neue Anforderungen
  6.  Anspruch des Mieters auf anteilige Erstattung bei eigener Heizungsversorgung, Fristen und Berechnung
  7.  Besonderheiten der Kostenverteilung bei Nichtwohngebäuden
  8.  Ausnahmetatbestände

 

Referentin: Rechtsanwältin Beate Heilmann, Rechtsanwälte Heilmann Geyer Kühnlein, Berlin

  • 1983 – 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und Referendariat beim Kammergericht
  • 1992 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld
  • Anwältin seit 1993
  • seit 1998 in eigener Kanzlei mit immobilienrechtlicher Ausrichtung
  • seit 2005 in Sozietät – Rechtsanwälte Heilmann und Kühnlein, Berlin
  • seit 2020 in Sozietät – Heilmann Geyer Kühnlein, Rechtsanwälte, Berlin
  • seit 2012 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
  • seit 2000 Dozentin in der Wohnungswirtschaft sowie in der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten

Teilnahmeentgelt:

Für BFW-Mitglieder:     184,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für Nichtmitglieder:     249,00 € zzgl. 19% MwSt.

Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO.

Anmeldung zum Seminar

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Rücktritt
Bei einem Rücktritt von der Anmeldung vor Anmeldeschluss, d.h. drei Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 75,- Euro zzgl. 19 % MwSt. erhoben. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag ohne Stornierung ist das volle Entgelt pro Teilnehmer zu zahlen.