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ONLINESEMINAR: Außenanlagen und Verkehrswege betreuen – was verlangt die Verkehrssicherungspflicht? Aus der Sicht eines Verwalters

16. Mai 2023 um 10:00 12:15

Schlagzeilen wie „Klettergerüst eingestürzt – Kontrollpflichten verletzt?“ lenken den Blick auf eine Pflicht des Hauseigentümers/Verwalters: die Verkehrssicherungspflicht!
Diese gilt für alle Außenanlagen, Treppenhäuser und auch Keller. 
Der Vorort – Mitarbeiter hat es als erster im Blick und in der Hand etwas zu unternehmen, um Schnee- und Glätte zu beseitigen, Gefahrenstellen zu sichern und Firmen zu beauftragen. 
Was ist bei maroden Bäumen zu tun?
In wie weit interessieren mich Gehwege, Auffahrten, Kellerzugänge und was sind die häufigsten Gefahrenquellen? 
Welche Möglichkeiten gibt es im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung, vorbeugende Vereinbarungen zu treffen?

Aus dem Inhalt:

  • unbebaute Grundstücke
  • Baumkontrollen
  • Schnee- und Glättebekämpfung
  • Spielplätze
  • Treppenhaus und Hof
  • Rollstühle und Gehhilfen
  • Wohin mit dem Kinderwagen?
  • Fußmatten und Schränkchen im Treppenhaus und im Flur
  •  Fahrräder im Treppenhaus
  • Sperrmüll im Keller
  • Balkone
  • Haftung und Schadensersatz
  • Betriebssicherheitsverordnung und Aufzüge

Referent: Carsten Vienken ist Fachverwalter für Wohnungseigentum und Geschäftsinhaber einer Hausverwaltung im westfälischen Ahlen (26 Jahre Erfahrung in der Wohnungswirtschaft) sowie Referent und Dozent an diverses Akademien und Weiterbildungsinstitutionen mit dem Schwerpunkt Wohnungseigentum.

Teilnahmeentgelt:

Für BFW-Mitglieder:      95,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für Nichtmitglieder:     125,00 € zzgl. 19% MwSt.

Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO.

>> Anmeldung zum Onlineseminar