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ONLINESEMINAR: „Das neue Gebäudeenergiegesetz – Praxischeck und neueste Regelungen im Überblick“

24. März 2021 um 9:00 12:30

Am 1.11.2020 ist „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ kurz GEG in Kraft getreten. Hierin wird das bisherige Energieeinspargesetz (und hierin die Energieeinsparverordnung) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu einem Gesetz zusammengeführt. Grundsatz dieses Gesetz sollte ursprünglich sein, die bisherigen gesetzlichen Regelungen zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Gleichzeitig musste mit dem Gesetz der EU-Richtlinie entsprochen werden, welches das energetische Niveau eines „Niedrigstenergiegebäudes“ von den Mitgliedsstaaten fordert. Mit dem neunen Gesetz ergeben sich für den Wohnungsbau nach wie vor drei alternative Nachweisverfahren und für den Nichtwohnungsbau wie bisher zwei Verfahren. Neben diesen nachweisrelevanten Inhalten werden im Gesetz eine Vielzahl von (neuen) mit geltenden Normen in Bezug genommen. Folgende Aspekte werden im Einzelnen behandelt: –             Anforderungen für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude –             Folgen für die Anwendung erneuerbarer Energien –             die neue DIN 4108 Beiblatt 2 : 2019-06 im Zusammenhang mit Wärmedämm- und Wärmebrückenkonzepten – Auswirkungen für Planung- und Ausführung –             Dichtheits- und Lüftungskonzepte, Auswirkungen der neuen DIN/TS 4108-8 in Bezug auf Lüftungskonzepte und die neue Messnorm: DIN EN ISO 9972 –             Konkretisierungen im Kontext mit Änderungen von Bauteilen bestehender Gebäude –             neue Nachweisführung für Ausbau und Gebäudeerweiterungen; was ist nachzuweisen bei Nutzungsänderungen? –             Befreiungen und Ausnahmen, Innovationsklausel       Referent: Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler Er ist Inhaber des Büros für Bauphysik in Hannover und hat in seiner Funktion als Mitwirkender an der Normung zum GEG mitgearbeitet     Dieses Seminar wird per “GoToMeeting” durchgeführt.
Zeit:
9:00 – 10:30 Uhr und 11:00 – 12:30 Uhr            
Teilnahmeentgelt                         
Für BFW-Verbandsmitglieder:       119,00 € zzgl. 19 % MwSt. Für Nichtmitglieder:                      169,00 € zzgl. 19 % MwSt   Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO Sie möchten am Seminar teilnehmen? Anmeldeschluß: 16.03.2021 >> Anmeldung (pdf)

Details

Datum:
24. März 2021
Zeit:
9:00 – 12:30