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ONLINESEMINAR: Haus-, Miet-, und WEG-Verwaltung – Praxischeck Verwalter 2024 (aktuelle Rechtsprechung und praktische Hinweise)

20. Dezember 2023 um 10:00 14:00

I. Gesetzliche Grundlagen

Pflicht zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung

  1. Zeitlicher Rahmen der Erstellung
  2. verantwortlicher Verwalter bei Wechsel
  3. rechtliche Bedeutung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan (Fälligkeit von Nachzahlung/Guthaben / Vorauszahlungen/Abrechnungsspitze / Grundlage der geänderten Beschlussfassung)
  4. Folgen unterlassener Abrechnungen / Wirtschaftsplan

II. Inhalt der Jahresabrechnung

  1. wesentlicher Inhalt lt. neuer gesetzlicher Fassung
  2. grundlegender Inhalt lt. Rechtsprechung BGH / Instanzen
    a) Darstellung Ausgaben / Einnahmen (Nachzahlungen, Hausgeld, Ausgaben für Sondereigentümer)
    b) Darstellung Heizkosten
    c) Auskehr von Einnahmen? (inzidente) Beschlussfassung
    aa) Nachzahlungen
    bb) „Rechtsfrüchte“
    cc) sonstige Einnahmen, z.B. Miete Keller, Wascheinrichtungen
    d) Abrechnung Sonderumlage
    e) Darstellung Abrechnungsspitze
    f) informatorische Angaben
    g) weitere typische Streitfragen
    (z.B. – Kosten Rechtsverfolgung – „Umbuchungen“)
    h) Vermögensbericht
    aa) Darstellung Instandhaltungsrücklage
    bb) Darstellung Entwicklung Bankkonten
    cc) Sonstige Vermögenswerte
    dd) Verbindlichkeiten der WEG

III. Inhalt der Einzelabrechnungen

  1. Anwendung zutreffender Verteilerschlüssel
  2. Sonderbelastungen?
  3. Darstellung „Anteil“ Instandhaltungsrücklage?

IV. Adressat Abrechnungen

  1. Eigentümer
  2. Zuständigkeit für Guthaben / Nachzahlung bei Eigentümerwechsel

V. Beschlussfassungen zur Jahresabrechnung und Einzelabrechnung

  1. Beifügung zur Einladung?
  2. Prüfung durch Beirat erfolgt?
  3. Richtiger Beschlusstext, insbesondere notwendige Modifizierungen nach neuem Recht
  4. Beschluss zu Guthaben
  5. Vorhalten von Unterlagen auf der Eigentümerversammlung?

VI. Anfechtungsklage gegen Jahresabrechnung

  1. noch möglicher Umfang Anfechtung / Fehler mit Auswirkung auf das Abrechnungsergebnis
  2. sonstige Ansprüche bei unrichtiger oder unvollständiger Abrechnung
  3. Streitwerte nach neuem Recht
  4. § 49 Abs. 2 WEG – Kostentragung durch Verwalter

VII. Berücksichtigung der Preisbremsen und der Dezemberhilfe in der Jahresabrechnung

VIII. notwendiger Inhalt Wirtschaftsplan

  1. Notwendige Ansätze
  2. Rechtsprechung BGH – Einnahmen Hausgeld darstellen?
  3. Einzelwirtschaftspläne

IV. Beschlussfassung über Wirtschaftsplan und Einzelwirtschaftsplan

  1. Vorhalten von Unterlagen auf der Eigentümerversammlung?
  2. Beschlusstext nach neuer Rechtslage
    a) umfassende Gestaltung
    b) Auslegung zulässig?

Foto: © Franz Josef

Referentin: Rechtsanwältin Beate Heilmann, Rechtsanwälte Heilmann Geyer Kühnlein, Berlin

  • 1983 – 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und Referendariat beim Kammergericht
  • 1992 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld
  • Anwältin seit 1993
  • seit 1998 in eigener Kanzlei mit immobilienrechtlicher Ausrichtung
  • seit 2005 in Sozietät – Rechtsanwälte Heilmann und Kühnlein, Berlin
  • seit 2020 in Sozietät – Heilmann Geyer Kühnlein, Rechtsanwälte, Berlin
  • seit 2012 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
  • seit 2000 Dozentin in der Wohnungswirtschaft sowie in der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten

Teilnahmeentgelt:

Für BFW-Mitglieder:     139,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für Nichtmitglieder:     194,00 € zzgl. 19% MwSt.

Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO.

>> Anmeldung zum Onlineseminar