Der BFW hat zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) Stellung genommen.
Der Entwurf konkretisiert die immissionsrechtlichen Anforderungen für den neuen Baugebietstyp „Urbanes Gebiet“ gem. § 6a BauNVO-E, so dass hierzu nunmehr eine abschließende Bewertung möglich ist.
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