Umkehr Steuerschuldnerschaft

Umsatzsteuerrecht für Bauträger: FG Münster entscheidet entgegen BFH / Info- Veranstaltung am 04.04.2017

Mit dem am 15.02.2017 veröffentlichten Urteil hat das Finanzgericht Münster (Urteil v. 31.1.2017, 15 K 3998/15 U) entschieden, dass die Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers unabhängig davon entfällt, ob der Bauträger als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den Bauleistenden erstattet. Dabei kommt es also nicht darauf an, ob der Bauträger die Umsatzsteuer an den leistenden Bauunternehmer gezahlt hat. Das FG Münster stellt klar, dass § 17 UStG  keine Umsatzsteuerschulden begründet, sondern nur begründete Umsatzsteuerschulden berichtigen kann. Die Vorschrift greift also dann nicht ein, wenn ein Unternehmer (hier Bauträger) von vornherein keine Umsatzsteuer schuldet. Auch eine analoge Anwendung zu Lasten des Bauträgers  kommt nicht in Betracht. Damit hat das FG Münster entgegen dem BFH entschieden, der es für möglich gehalten hatte, dass die angenommene Steuerschuld beim Bauträger entsprechend § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG erst aufgrund einer Zahlung des Steuerbetrags an den Bauunternehmer entfällt (BFH-Beschluss vom 27.1.2016, V B 87/15, BFHE 252 S. 187 = SIS 16 03 09). Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Streitfrage hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Anmerkungen / Veranstaltungshinweis

Mit dieser Entscheidung des FG Münster steigen die Chancen für Bauträger, Erstattungsansprüche für zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer erfolgreich geltend  zu machen. Insofern bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung Ausgangspunkt für eine bundesweit einheitliche Rechtsprechung zur umsatzsteuerrechtlichen Rückabwicklung der Bauträgerfälle sein wird. Fakt ist jedoch auch, dass es das Bundesfinanzministerium bislang nicht geschafft hat, eine bundesweit einheitliche Anwendungshilfe zur umsatzsteuerrechtlichen Rückabwicklung der Bauträgerfälle zu erstellen. Stattdessen überlässt es das BMF den Bundesländern, die eigenständige Umsetzung der umsatzsteuerrechtlichen Rückabwicklung von Bauträgergeschäften zu regeln. Regional unterschiedliche Lösungsansätze sind die Folge. Um Ihnen Handlungsempfehlungen für dieses wirtschaftlich essentielle Thema zu geben, führt der BFW Landesverband NRW in Zusammenarbeit mit dem BFW Bundesverband (Fachausschuss Steuern) am 04.04.2017 eine erste BFW- Informationsveranstaltung in Köln durch.  Die Referentin Frau Maren Kiera-Nöllen, Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht, beleuchtet die aktuelle Umsetzungspraxis der Finanzbehörden und Finanzgerichte, diskutiert mit Ihnen praxisgerechte Lösungsansätze und sensibilisiert Sie für das richtige Vorgehen. Anmeldung unter

http://www.bfw-nrw.de/aktivitaeten/veranstaltungen/15326-bautraeger-im-fokus-der-umsatzsteuer-umkehr-der-steuerschuldnerschaft-gem-13b-ustg/