Modernisierung – von der Modernisierungsankündigung bis zur Abrechnung – Auswirkungen des Mietrechtsänderungsgesetz –
Das Mietrechtsänderungsgesetz hat zum 01.01.2019 vielfältige Änderungen bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen und nachfolgenden Mieterhöhung nach § 559 BGB bzw. § 559c BGB mit sich gebracht. Hinzu kommen Modernisierungsanforderungen aus dem Bereich Klimaschutz und Energiewende. Das Seminar verschafft einen Überblick über die geänderte Rechtslage und die von dem Vermieter zur erfolgreichen Durchführung und Abrechnung von Modernisierungsmaßnahmen zu beachtenden Voraussetzungen.
- Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
Begriff Modernisierung
- Energieeinsparung
- „energetische Modernisierung“
– erweiterter Maßnahmenkatalog nach §§ 555a,b BGB
– erweiterte Duldungspflichten des Mieters
– beschränkte Kostentragungspflicht des Mieters
- Wohnwertverbesserung
- Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Maßnahmen – nunmehr Ankündigungspflicht nach § 555 b BGB
- Abgrenzung Modernisierung und Instandsetzung
Ankündigung
- als Voraussetzung für Duldungspflicht
- Form / formale Anforderungen
- Frist
- Notwendiger Inhalt der Ankündigung nach § 555c BGB/ Besonderheiten bei späterer Anwendung des § 559c BGB
- Beachtung der Vorgaben des § 559d BGB und § 6 WiStG
- Mitteilungspflichten des Mieters bei Härtegründen
- Rechte des Mieters bei Durchführung der Maßnahmen
- Ausschluss der Mietminderung § 536 BGB
- Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung
Mieterhöhung nach § 559 BGB
- Kappungsgrenze, Fristläufe
- Form und Inhalt der Mieterhöhungserklärung, Fristen, Kürzungsbeträge
- Alternative: Mieterhöhung nach § 558 BGB
- Alternative: Kombination § 558 und § 559 BGB ?
- Alternative: Mieterhöhung nach § 557 BGB
- Neuerungen bei § 559 BGB, Härtegrund des Mieters
- Mieterhöhung nach § 559c BGB – Vorteile / Nachteile
- Modernisierungsvereinbarungen
- Zulässigkeit bei Wohnraum, § 555 f BGB
- Vorgehen im Hinblick auf § 559d BGB / § 6 WiStG
Zulässigkeit bei Gewerberaum
Unzulässige Mietvertragsklauseln in Wohnraummietverträgen
- Contracting
- Voraussetzungen der Umstellung nach neuem Recht, § 556c BGB
- Form, Frist und Inhalt der Ankündigung
- Folgen bei fehlerhafter oder unterbliebener Ankündigung
- Kürzungsrecht des Mieters
- „Nachholung“ durch Vermieter
- „Mietpreisbremse“ – Ausnahmen bei vorangegangener
Modernisierung
- zulässige Überschreitung der „Neuvermietungsmiete“ bei zuvor durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
- Berechnung der zulässigen neuen Miete nach § 556e BGB
- Anspruch des Mieters/Eigentümers?
Referentin: Beate Heilmann
Rechtsanwältin Beate Heilmann, Rechtsanwälte Heilmann und Kühnlein, Berlin
Die Online Seminare werden per “Go to Meeting” durchgeführt.
Zeit:
9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Teilnahmeentgelt
Für BFW-Verbandsmitglieder: 199,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Für Nichtmitglieder: 269,00 € zzgl. 19 % MwSt
Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO
Sie möchten am Seminar teilnehmen? Vorlage_Anmeldung-zum-Onlineseminar_Volltags.pdf – Datei ansehen — Datei herunterladen